Amtliche Bekanntmachung

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Offene Ganztagsschule

Seitdem 01.08.2003 haben die Bundes- und die Landesregierung es ermöglicht, offene Ganztagsgrundschulen einzurichten. Seitdem haben im Regierungsbezirk Münster etwa 200 Schulen in Zusammenarbeit mit dem Schulträger Konzepte entwickelt und bieten Grundschulkindern in pädagogisch gestalteten Räumen eine ganztägige Betreuung an.

Weitere Anträge auf Einrichtung eines Offenen Ganztags sind in Vorbereitung.

Das Dezernat 41 berät Schulträger und Schulämter bei der Antragstellung. In Zusammenarbeit mit dem Dezernat 48 werden die Anträge bearbeitet und genehmigt.

Voraussetzung für die Einrichtung einer Offenen Ganztagsgrundschule sind ein von Eltern angemeldeter Bedarf, das pädagogische Konzept der Schule und eine Abstimmung über die Beteiligung der Schulträger in deren parlamentarischen Gremien.

Die "Offenen Ganztagsschulen" und den Aufbau eines differenzierten Beratungssystems betreut schulfachlich Frau LRSD' Heidemarie Goßmann. Für alle Fragen der Förderung liegt die Zuständigkeit beim Dezernat 48. Im Hinblick auf die örtlichen Situationen ist ein umfassendes Beratungssystem im Aufbau.

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