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Lehrereinstellung / -versetzung
Alle freien und besetzbaren Lehrerstellen an Förderschulen werden durch
- ein Ausschreibungsverfahren (schulbezogen)
- ein Listenverfahren (schulamtsbezogen)
- unterjährige Einstellungsverfahren (schulbezogen)
möglichst zeitnah nach Freiwerden der Stellen besetzt.
In der Regel werden Lehrkräfte mit dem Lehramt
für Sonderpädagogik eingestellt, aber auch Fachlehrer
an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten
"geistige Entwicklung" und "körperliche und motorische
Entwicklung" und in besonderen Fällen Lehrkräfte mit
anderen Lehrämtern.
Das Lehrerversetzungsverfahren,
wirksam zum Beginn eines jeden Schuljahres, beginnt mit einem
Versetzungsantrag, der bis zum 31.12. eines Schuljahres bei der
Bezirksregierung auf dem Dienstweg zu stellen ist.

