Amtliche Bekanntmachung

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Lehrereinstellung / -versetzung

Alle freien und besetzbaren Lehrerstellen an Förderschulen werden durch

möglichst zeitnah nach Freiwerden der Stellen besetzt.

In der Regel werden Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik eingestellt, aber auch Fachlehrer an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung" und "körperliche und motorische Entwicklung" und in besonderen Fällen Lehrkräfte mit anderen Lehrämtern.
Das Lehrerversetzungsverfahren, wirksam zum Beginn eines jeden Schuljahres, beginnt mit einem Versetzungsantrag, der bis zum 31.12. eines Schuljahres bei der Bezirksregierung auf dem Dienstweg zu stellen ist.

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