Amtliche Bekanntmachung

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Informationen zur Schulform

Die Schulform "Förderschule" gliedert sich in 7 Schultypen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:

Die Schule für Kranke gehört vom 01.08.05 an nicht mehr zu den Förderschulen, wird jedoch schulaufsichtlich vom Dezernat 41 F betreut.

In einigen Städten und Gemeinden werden Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form geführt.

Mit Ausnahme der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Lernen" und "geistige Entwicklung" arbeiten die Förderschulen auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschulen und Hauptschulen. Sie vergeben auch die entsprechenden Schulabschlüsse.

Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung" und "Lernen" arbeiten nach jeweils eigenen Richtlinien und Lehrplänen. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" kann in besonderen Fällen auch der Hauptschulabschluss vergeben werden.

Schulen mit den Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung" und "körperliche und motorische Entwicklung" sind in aller Regel Ganztagsschulen.

Der Aufnahme in eine Förderschule geht in jedem Einzelfall die Erstellung eines pädagogischen und schulärztlichen Gutachtens, die Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie die Entscheidung der zuständigen Schulaufsicht voraus.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch in allgemeinen und berufsbildenden Schulen gefördert werden (s. u. a. "Gemeinsamer Unterricht" unter Dezernat 41 Grundschulen).

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