Sie sind hier:
Kompetenzzentren
für sonderpädagogische Förderung (KsF)
Mit dem Schulgesetz des Landes NRW hat die Landesregierung in § 20 die Grundlagen für eine Neugestaltung der sonderpädagogischen Förderung gelegt. So bestand zum Schuljahr 2008 die Möglichkeit, Förderschulen zu Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung (KsF) auszubauen. Ziel der KsF ist es, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der allgemeinen Schule frühzeitig sonderpädagogisch zu fördern, um die Entstehung eines ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarfs zu verhindern. Dadurch soll sich die Zahl der Kinder an Förderschulen verringern, d.h. mehr Kinder mit Förderbedarf erhalten die Möglichkeit, unterstützt durch frühzeitige Intervention, die allgemeine Schule zu besuchen. Die Sonderpädagogen der Förderschule verlagern dazu stundenweise ihre Stundenanteile an die allgemeine Schule. Dort stehen sie neben der direkten Arbeit mit dem Kind auch für Diagnostik und Beratung zur Verfügung.
Das Schulgesetz in der Form vom 1.7.2011 können Sie hier herunterladen.

