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FAQ Gemeinsames Lernen
Allgemeine Fragen
Was bedeuten die Abkürzungen?
GU = Gemeinsamer Unterrichtet
ILG = Integrative Lerngruppe
EI = Einzelintegration
In welchen Schulstufen finden die einzelnen Formen der integrativen Förderung statt?
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Primarstufe |
Sek I |
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GU zielgleich |
x |
x |
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GU zieldifferent |
x |
- |
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ILG zieldifferent |
- |
x |
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EI zielgleich |
x |
x |
Förderschwerpunkte
LE = Lernen
ES = Emotionale und soziale Entwicklung
GG = Geistige Entwicklung
HK = Hören und Kommunikation
KM = Körperliche und motorische Entwicklung
SE = Sehen
SQ = Sprache
Was ist eine Partnerschule?
Eine Partnerschule ist die Förderschule, die die allgemeine Schule in der Arbeit unter-stützt.
Was ist der Unterschied von ILG und EI?
In integrativen Lerngruppen werden in der Regel 5 Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet.
In Einzelintegrationen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel zielgleich unterrichtet.
Können ILG und EI gemeinsam in einer Klasse stattfinden?
Das ist durchaus möglich und in vielen Fällen auch sinnvoll.
Welche Förderschwerpunkte liegen bei den Kindern vor, die die allgemeine Schule besuchen wollen?
Prinzipiell können alle Förderschwerpunkte vertreten sein. In einer ILG sind die Förderschwerpunkte oder Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung vertreten, diese können auch kombiniert mit weiteren Förderschwerpunkten auftreten, z.B. eine Kombination der Förderschwerpunkte LE und KM.
Fragen der Lehrkräfte
Wie viele Wochenstunden muss eine abgeordnete Lehrkraft der Förderschule an der allgemeinen Schule unterrichten und für welchen Zeitraum?
Die Abordnung an die allgemeine Schule gilt in der Regel für ein Jahr, wobei im Sinne einer Qualitätssicherung eine längerfristige Tätigkeit wünschenswert wäre.
Wenn man mit mehr als der Hälfte seiner Unterrichtsverpflichtung an der allgemeinen Schule tätig ist, orientiert sich die wöchentliche Arbeitszeit an der wöchentlichen Pflichtstundenzahl dieser Schulform.
| Hauptschule | 28 Stunden | Gesamtschule | 25,5 Stunden | |
| Realschule | 28 Stunden | Gymnasium | 25,5 Stunden |
Erhalte ich auch nach Abordnung das gleiche Einkommen?
Die Bezüge ändern sich durch eine Abordnung nicht.
Muss ich an der allgemeinen Schule auch Vertretungsunterricht leisten?
Der Vertretungsunterricht ist im Vertretungskonzept der allgemeinen Schule festgelegt. Allgemein gilt, dass auch die Förderschullehrkraft in den Klassen, in denen sie eingesetzt ist, anteilig Vertretungsunterricht erteilt. Sie übernimmt im gleichen prozentualen Umfang Vertretungsunterricht wie die Kollegen der allgemeinen Schule.
Muss ich Medikamente verabreichen?
„Grundsätzlich dürfen in der Schule keine Medikamente verabreicht werden. Im besonderen Fall von Kindern mit chronischer Erkrankung sind Lehrer und Lehrerinnen zu äußerster Vorsicht aufgefordert. … Die Verantwortung für die Verabreichung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Darauf sollte die Schule schriftlich hinweisen.“ (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Chronische Erkrankungen, Köln o. A.) Die Verabreichung geschieht nur auf Basis einer Verordnung des Arztes im Original und ist immer freiwillig.
Fragen zur Schulorganisation
Welche Klassenstärke darf eine integrative Lerngruppe maximal haben?
Für Integrative Lerngruppen gelten grundsätzlich die Klassenbildungswerte der allgemeinen Schule (vgl. BASS). Die Schule kann von der Bandbreite abweichen, sofern die Unterrichtsversorgung nach der Stundentafel innerhalb der Jahrgangsstufe gesichert werden kann.
Wo liegt die Mindestgröße für eine integrative Lerngruppe, gibt es eine Maximalgröße?
In einer Integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, Maximalangaben sind nicht vorgeschrieben. Die Auslegung der Regelung der Mindestgröße wird großzügig ausgelegt.
Wie viele Stunden sonderpädagogische Förderung erhält eine ILG?
Die Berechnung setzt sich aus Grund- und Mehrbedarf zusammen:
Grundbedarf
Die Stunden berechnen sich nach der Relation „Schüler je Lehrerstelle“ der Förder¬schule und orientieren sich an den vorhandenen Förderschwerpunkten. (vgl. BASS 2010/11 S. 11/50)
Beispiel: Relation im Bereich Lernen = 10,56. Das bedeutet: Auf 10,56 Schüler kommt eine Lehrerstelle (27,5 Stunden), auf einen Schüler mit dem Förderschwerpunkt LE kommen 0,094 Stellenanteile oder 2,6 Lehrerstunden pro Woche.
Mehrbedarf
Im Umfang der dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schule lernen, ein Zuschlag in Höhe von in der Regel 0,1 Stelle pro Kopf als Unterrichtsmehrbedarf bereitgestellt.
Wie ist die Personalausstattung im Ganztag?
Der Stellenzuschlag der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf berechnet sich nach der Grundstellenrelation und dem Zuschlagssatz der allgemeinen Schule, ggf. wird diese Ressource auch mit Sonderpädagogen ausgestattet.
Können die Kinder, die zieldifferent gefördert werden, gleichmäßig auf alle Klassen eines Jahrgangs verteilt werden?
Dieses ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen in der Regel nicht sinnvoll und daher nicht vorgesehen. Integrative Lerngruppen garantieren eine angemessene sonderpädagogische Versorgung, diese ist bei geringeren Schülerzahlen nicht gewährleistet.
Werden an allgemeinen Schulen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus mehreren Jahrgängen gleichzeitig aufgenommen oder ist vorgesehen, sukzessive von Klasse 5 an aufzubauen?
In der Regel werden die integrativen Lerngruppen zunächst in Klasse 5 eingerichtet und sukzessiv aufgebaut. Andere Vorgehensweisen können von der Schulaufsicht ggf. genehmigt werden.
Wie erfahren Schulen, für wie viele Kinder bei den Schulträgern entsprechende Anträge der Eltern nach inklusiver Beschulung ihrer Kinder vorliegen?
Die Anträge werden formal beim Schulamt oder der Bezirksregierung gestellt, hier werden die Informationen gesammelt und können abgerufen werden.
Gibt es Ansprechpartner bei der Bezirksregierung bei Fragen zu KsF und GU?
Es gibt bei der Bezirksregierung Koordinatorinnen, die bei Fragen gerne weiterhelfen.
| Kompetenzzentren sonderpäd. Förderung | GU-ILG-EI |
| Frau Britta Demes | Frau Ilona Ocko |
| Tel.: 411 - 4381 | Tel.: 411 - 2009 |
| demesb@bezreg-muenster.nrw.de | ockoi@bezreg-muenster.nrw.de |
Wie wird die Elternarbeit / Öffentlichkeitsarbeit geleistet?
Die Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld zur Einrichtung einer neuen integrativen Lerngruppe wird gemeinsam durch Schulaufsicht, Schulträger und Schulleitung geleistet.
Inwieweit können integrative Lerngruppen an einer Schule mit Lehrerraumprinzip unterrichtet werden?
Das Lehrerraumprinzip steht der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe nicht entgegen.
Welche Vorkehrungen müssen Schulträger von inklusiv arbeitenden Schulen für Schüler/innen mit erhöhtem Pflegebedarf treffen?
Das ist abhängig vom Einzelfall und muss individuell entschieden werden. Im Vorfeld ist mit dem Schulträger und in Einzelfällen auch dem LWL zu klären, ob die personell und sächlich erforderlichen Ressourcen vorhanden sind oder gestellt werden können.
Wie werden Förderschullehrkräfte im Krankheitsfall vertreten, insbesondere bei langfristigen Erkrankungen?
Die allgemeine Schule und die Partnerschule vereinbaren einen Kooperationsvertrag, der Regelungen für Vertretungsfälle beinhaltet. Die Personalausstattung von Förderschullehrkräften in der Partnerschule und dem GU-Standort ist gleichrangig zu betrachten.
Fragen zur Pädagogik
Welche Maßnahmen können Schulen ergreifen, wenn Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schulregeln übertreten oder Mitschüler/innen verletzen?
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes und das Erziehungskonzept der Schule. Aus pädagogischen Gründen können aufgrund des individuellen Förderplans alternative Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Möglichkeiten der Flexibilisierung bietet die APO – S I im Hinblick auf zieldifferentes Arbeiten, insbesondere bei Leistungsüberprüfungen sowie bei der Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen?
Zieldifferentes Arbeiten erfolgt auf Grundlage des individuellen Lern- und Förderplans. Zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler erhalten Leistungsbewertungen ent-sprechend ihres Bildungsgangs, hier ist insbesondere § 28 Zeugnisse (BASS 13 – 41 Nr. 2.2) zu berücksichtigen.
Fragen zur Fortbildung
Welche Fortbildungsmöglichkeiten hinsichtlich zielgleichen und zieldifferenten Arbeitens haben Regelschullehrer/innen angesichts eines hohen, gleichzeitig auftretenden Bedarfs an Fortbildung?
Entsprechend ihres Schulprogramms können die Schulen Fortbildungen zu den Themen individuelle Förderung oder zieldifferentes Arbeiten in ihre Fortbildungsplanung aufnehmen. Das MSW bietet darüber hinaus die Möglichkeit einen zusätzlichen Fortbildungstag zum Thema Inklusion durchzuführen.
Wie soll angesichts der zu erwartenden Vereinzelung von Förderschullehrern durch ihren Einsatz an Regelschulen der fachliche Austausch und somit die fachliche Qualität gesichert werden?
In jedem Schulamtsbezirk stehen GU - Koordinatoren für Beratung, Information und Austausch zur Verfügung.
Sie führen regionale Arbeitskreise durch, in denen sich die an der Inklusion beteiligten Kolleginnen und Kollegen austauschen können, Informationen erhalten und an speziellen Themen arbeiten. Darüber hinaus können sie an den Fortbildungsveranstaltungen der Partnerschulen teilnehmen, einige Partnerschulen führen darüber hinaus regelmäßige Arbeitstreffen aller beteiligten Lehrkräfte der Schule durch.
In Zukunft werden Lehrkräfte zur Gestaltung des Inklusionsprozesses beauftragt. Diese Personen werden insbesondere zur Gestaltung der Übergänge eingesetzt.
Fragen zum Dienstrecht
Gibt es eine Arbeitsplatzregelung für den Einsatz an der allgemeinen Schule?
Der Einsatz wird in einer Begleitverfügung erläutert, sie ist im Anhang zu finden.
Welche Schulleiter sind weisungsbefugt, welcher Lehrerrat ist für mich zuständig?
Der Schulleiter der allgemeinen Schule ist im Rahmen der Abordnung weisungsbefugt. Die Zuständigkeit des Lehrerrates ist abhängig vom Sachverhalt.
Darf ich meinen Dienst in der allgemeinen Schule antreten, auch wenn ich noch keine schriftliche Abordnung erhalten habe?
Die Dienstreisegenehmigung gilt mit der Abordnung über die Dienststelle generell als erteilt. Eine mündliche Beauftragung durch die Schulleitung der Förderschule ist ausreichend.

