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Dezernat 31

Dezernat 31: Kommunalaufsicht

Aufgaben und Zuständigkeiten:

Das Dezernat 31 - Kommunalaufsicht - heißt Sie herzlich willkommen auf seinem Internetangebot.

Die Kommunalaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag , dafür zu sorgen, dass die Gemeinden, Städte und Kreise im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Unmittelbar zuständig ist die Bezirksregierung Münster für die kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster sowie für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.

Die Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden obliegt den Landräten der Kreise in ihrer Eigenschaft als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Dem Regierungsbezirk gehören insgesamt 78 Gemeinden an.

Die beiden Schwerpunkte der Kommunalaufsicht bilden die Allgemeine Kommunalaufsicht und die Finanzaufsicht.

Die Europäische Union, der Bund, das Land und die Gemeinden fördern in vielfältiger Weise die Verbesserung der Infrastruktur. Die Koordinierung all dieser Fördermaßnahmen ist eine weitere Aufgabe des Dezernats 31, um die Kommunen beim Strukturwandel zu unterstützen.

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