Sie sind hier:
Finanzaufsicht / Haushalte
Zu den verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände gehört die Bewirtschaftung der kommunalen Finanzen. Hierzu zählt neben der Planung, Verwendung und Kontrolle der Haushaltsmittel auch die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen.
Die Finanzaufsicht überwacht und berät die Kommunen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Das Gemeindehaushaltsrecht sieht verschiedene Anzeige- und Genehmigungsverfahren vor, wodurch sichergestellt ist, dass die Finanzaufsicht frühzeitig über die wesentlichen Entwicklungen informiert wird. So müssen die Kommunen u.a. die von den Räten beschlossenen Haushaltssatzungen nebst Anlagen, die beabsichtige Übernahme von Bürgschaften oder die Beteiligung oder Gründung von wirtschaftlichen Unternehmen anzuzeigen.
Nach dem Gesetz ist jede Kommune verpflichtet, in jedem Jahr einen nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Tatsächlich ist es so, dass immer mehr Kommunen dieses nicht mehr gelingt. Für diesen Fall muss zusätzlich ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Hierin ist darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der Haushaltsausgleich wiederhergestellt wird. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Finanzaufsicht. Kann diese nicht erteilt werden, darf die Kommune nur noch solche Aufgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die der Weiterführung bereits begonnener Aufgaben dienen.
Information zu Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt 2010 (PDF 171 KB)

