A A A
Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Beschwerden

Aus dem verfassungsrechtlichen Petitionsrecht lässt sich der Anspruch auf Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden aller Art ableiten. Die Beschwerdeart hängt von dem Begehren des Beschwerdeführers ab. Man unterscheidet zwischen der Fach- und der Dienstaufsichtsbeschwerde . Die Beschwerde ist kein förmlicher Rechtsbehelf wie der Widerspruch. Es ist weder eine bestimmte Form noch Frist vorgeschrieben.

Bitte wählen Sie aus:

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Bezirksregierung Münster

Telefon: 0251 411 0
Telefax: 0251 411 2525