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Beschwerden
Aus dem verfassungsrechtlichen Petitionsrecht lässt sich der Anspruch auf Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden aller Art ableiten. Die Beschwerdeart hängt von dem Begehren des Beschwerdeführers ab. Man unterscheidet zwischen der Fach- und der Dienstaufsichtsbeschwerde . Die Beschwerde ist kein förmlicher Rechtsbehelf wie der Widerspruch. Es ist weder eine bestimmte Form noch Frist vorgeschrieben.
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