Amtliche Bekanntmachung

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Zweckverband

Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit können die Kommunen sich zu Zweckverbänden zusammenschließen. Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss zur Erfüllung einzelner oder mehrerer zusammenhängender kommunaler Aufgaben. Der Zweckverband stellt im Gegensatz zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft und zur Öffentlichrechtlichen Vereinbarung eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und verwaltet die ihm übertragenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Die Übertragung von kommunalen Aufgaben auf den Zweckverband bedeutet für die Kommunen, dass sie diese Aufgaben nicht mehr in eigener Zuständigkeit ausüben können.

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