Sie sind hier:
Investitionspakt
Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen
1. AllgemeinesBund und Länder haben sich unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf den "Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur" verständigt. Die Landesregierung stellt im Rahmen dieses Investitionspakts in 2009 insgesamt 128,2 Mio. Euro (Bundesanteil 64,4 Mio. Euro) zur Verfügung. Dieses Förderangebot soll insbesondere Kommunen in schwierigen Haushaltslagen dabei unterstützen, vorrangig Schulen und Kindertagesstätten energetisch nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)/ DIN 18599 zu sanieren. Der Nachweis zur Erreichung dieses Förderziels ist anhand eines Energiebedarfsausweises (= Fördervoraussetzung) zu führen. Mit diesem Förderangebot reagieren der Bund und die Länder auf den Investitionsstau bei der energetischen Erneuerung öffentlicher Gebäude, die der sozialen Infrastruktur dienen.
2. Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Gebäude sozialer Träger können über die Antragstellung der jeweiligen Gemeinde ebenfalls gefördert werden.
Es können Gebäude gefördert werden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden. Dies wird angenommen, wenn der Energieverbrauchswert den jeweiligen Vergleichskennwert der EnEV für diesen Gebäudetyp um mindestens 30 % überschreitet und/oder das Gebäude vor 1990 errichtet und danach nicht umfassend energetisch saniert wurde.
Die Fördergebietskulisse umfasst Gebäude, in einer Gemeinde liegen, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet ist und/ oder die in aktuellen Gebieten der Städtebauförderung liegen.
Förderfähige Maßnahmen sind
Beratungs- und Planungsleistungen,
energetische Sanierung und bauliche Erneuerung von Gebäuden,
Ausgaben für die Ausstellung des Energiebedarfsausweises
im Einzelfall auch Neubaumaßnahmen, wenn der Abriss und Neubau energie- und ressourceneffizienter ist als die Sanierung des bestehenden Gebäudes.
Der Fördersatz beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten.
Weitere Details können der Förderrichtlinie "Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur in den Gemeinden NRW" vom 21.05.2008 (unter "Weitere Informationen") entnommen werden.
3. Verfahren
Bewerbungen um Fördermittel sind bei den Bezirksregierungen bis zum 31.03.2009 einzureichen.
Die Priorisierung der Anträge zur Aufstellung des Programmvorschlags erfolgt abgestuft u.a. nach folgenden Kriterien:
-
Gebäude, die in einer Kommune liegen, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet ist und die in einem Gebiet bzw. Untersuchungsgebiet der Städtebauförderung liegen. (Priorität 1)
-
Gebäude, die zwar in einer Kommune liegen, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet ist, aber. keinen Gebietsbezug aufweisen, oder Gebäude, die zwar in einem Gebiet bzw. Untersuchungsgebiet der Städtebauförderung liegen, jedoch in einer Kommune, die nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet ist. (Priorität 2)
Schulen und Kindertageseinrichtungen werden vorrangig gefördert.
Die priorisierten Anträge sind zusätzlich auf ihren Beitrag zur CO²-Reduzierung und zur Information und Vermittlung von Wissen über Energieeinsparung und Klimaschutz insbesondere an Kinder und Jugendliche zu prüfen.

