Amtliche Bekanntmachung

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Kleingartenförderung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Kleingartenförderung
Wer wird gefördert? Gemeinden (GV) als Träger
Was wird gefördert?
  • Grunderwerb, Bau (neu)/ Erweiterung, Erschließung
  • San. Gem. Einrichtungen (neu) u. Abwasseranschluss etc.
Wie sind die Konditionen?
  • Grunderwerb: Darlehen
  • Bauliche Investitionen: 60-80 v.H. - bei Bau/Erschließung: zuwendungsfähige
  • Kosten: 4.500 Euro je Kleingarten,
  • San. Gem. Einrichtung: zuwendungsfähige
  • Kosten : 300 Euro je Kleingarten etc.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung, Dezernat 35
Wann ist der Antrag zu stellen? Nach Aufforderung (Anmeldung für das Folgejahr)
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • Kleingartenförderrichtlinien RdErl.MUNLV vom 10.11.2004
  • VVG/ANBest-G
Was noch wichtig ist?
  • Keine Förderung von: Unterhaltung/Erneuerung
  • Versorgung, Anschlüsse für Einzelgärten
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 35
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Renate Hagemann, Tel. 0251- 411/ 2129

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