Amtliche Bekanntmachung

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Bezeichnung Förderprogramm Denkmalförderung
Wer wird gefördert Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger
Was gefördert wird Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz
Wie die Konditionen sind Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben:
- bei Gemeinden (GV) 40 - 50 vH
- bei Privaten, Kirchen etc. maximal 33,3 vH
Wo ist der Antrag zu stellen in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde (Gemeinde) bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Wann ist der Antrag zu stellen bis zum 01.10. für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage § 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) i. V. mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege
Was noch wichtig ist Voraussetzungen: Eintragung in die Denkmalliste bzw. endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG, kein vorzeitiger Maßnahmebeginn
Wer weiter informiert Bezirksregierung Münster, Dezernat 35
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster Karin Geißler Tel. 0251-411/1510
mail: karin.geissler@brms.nrw.de

Reinhild Engelmann Tel. 0251-411/1471
mail: reinhild.engelmann@brms.nrw.de

Elisabeth Grewe Tel. 0251-411/1487
mail: elisabeth.grewe@brms.nrw.de

Hans-Georg Mettler Tel. 0251-411/1469
mail: hans-georg.mettler@brms.nrw.de

Wo gibt es Formulare und weitere Unterlagen Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, über "Denkmalförderung - Weitere Informationen"

Weitere Fördermöglichkeiten und Informationen

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Koblenzer Straße 75
53177 Bonn
Homepage: www.denkmalschutz.de

Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
Homepage: www.nrw-stiftung.de

UNESCO
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Homepage: www.unesco.de

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