Sie sind hier:
PDF Vordrucke
| Bezeichnung Förderprogramm | Denkmalförderung |
| Wer wird gefördert | Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger |
| Was gefördert wird | Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz |
| Wie die Konditionen sind | Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben: - bei Gemeinden (GV) 40 - 50 vH - bei Privaten, Kirchen etc. maximal 33,3 vH |
| Wo ist der Antrag zu stellen | in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde (Gemeinde) bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten |
| Wann ist der Antrag zu stellen | bis zum 01.10. für das Folgejahr |
| Welche Rechtsgrundlage | § 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) i. V. mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege |
| Was noch wichtig ist | Voraussetzungen: Eintragung in die Denkmalliste bzw. endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG, kein vorzeitiger Maßnahmebeginn |
| Wer weiter informiert | Bezirksregierung Münster, Dezernat 35 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster |
Karin Geißler Tel. 0251-411/1510 mail: karin.geissler@brms.nrw.de Reinhild Engelmann Tel. 0251-411/1471 Elisabeth Grewe Tel. 0251-411/1487 Hans-Georg Mettler Tel. 0251-411/1469 |
| Wo gibt es Formulare und weitere Unterlagen | Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, über "Denkmalförderung - Weitere Informationen" |
Weitere Fördermöglichkeiten und Informationen
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Koblenzer Straße 75
53177 Bonn
Homepage: www.denkmalschutz.de
Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
Homepage: www.nrw-stiftung.de
UNESCO
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Homepage: www.unesco.de

