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Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund |
| Wer wird gefördert? | Betriebe, die allein eine betriebliche Ausbildung nicht durchführen können und sich deshalb mit einem weiteren Ausbildungsbetrieb zusammenschließen |
| Was wird gefördert? | Schaffung eines Ausbildungsplatzes durch Verbundausbildung |
| Wie sind die Konditionen? | 50 Prozent der Ausbildungsvergütung, maximal insgesamt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 34 -Arbeitspolitische Förderprogramme- |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
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| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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