Amtliche Bekanntmachung

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Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund
Wer wird gefördert?

Betriebe, die allein eine betriebliche Ausbildung nicht durchführen können und sich deshalb mit einem weiteren Ausbildungsbetrieb zusammenschließen

Was wird gefördert?

Schaffung eines Ausbildungsplatzes durch Verbundausbildung

Wie sind die Konditionen? 50 Prozent der Ausbildungsvergütung, maximal insgesamt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster, Dezernat 34 -Arbeitspolitische Förderprogramme-
Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages

Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • ESF-Förderrichtlinie

Wer informiert weiter?
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

 

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