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Schornsteinfegerwesen

Die Bezirksschornsteinfegermeister nehmen als sogenannte beliehene Unternehmer in bestimmten Bereichen öffentliche Aufgaben hoheitlich wahr. So wirken sie z.B. bei Bauabnahmen mit, sind beim vorbeugenden Brandschutz aktiv und führen Emissionsmessungen durch. Bedingt durch ihren Status unterliegen sie der staatlichen Aufsicht. Sie unterstehen unmittelbar der Ordnungsbehörde bei den kreisfreien Städten und Kreisen, in deren Zuständigkeitsbereich der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister seinen Kehrbezirk hat.
Die Bezirksregierung ist in die staatliche Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister eingebunden. Ihr obliegt es u.a. , die Bezirksschornsteinfegermeister auszuwählen, sie in ihr Amt zu bestellen und gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen.
Ausschreibung von Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegermeister/ Bezirksschornsteinfegermeisterin im Regierungsbezirk Münster
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242) wurde das Schornsteinfegerrecht umfangreich überarbeitet und an europarechtliche Anforderungen angepasst.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass ab dem 01.01.2010 die Tätigkeit als BezirksschornsteinfegermeisterIn nicht mehr wie bisher an Hand einer sogenannten Bewerberliste vergeben, sondern öffentlich ausgeschrieben wird. Das bedeutet, dass sich SchornsteinfegerInnen auf ab dem 01.01.2010 frei werdende Kehrbezirke bewerben müssen.
In Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen jeweils für ihren Regierungsbezirk mit der Ausschreibung und der Besetzung frei werdender Kehrbezirke beauftragt.
Die Tätigkeit als BezirksschornsteinfegermeisterIn in einem Kehrbezirk im Regierungsbezirk Münster wird rechtzeitig vor dessen Freiwerden auf www.bund.de unter "Stellenausschreibungen" ausgeschrieben. Eine Bewerbung kann ausschließlich auf einen konkret bezeichneten und zuvor über das o.g. Portal ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgen, Initiativbewerbungen sind nicht möglich.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung und die in diesem Fall vorzulegenden Unterlagen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert aufgeführt.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

