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Amtliche Bekanntmachung

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Allgemeines

Angesichts der Krise der Finanzmärkte und der Realwirtschaft hat der Bund eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Zur Bekämpfung der Krise fördert der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II u. a. zusätzliche Investitionen der Länder und Kommunen.

Die Einzelheiten der Förderung hat der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz festgelegt, das als Teil des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde. Das Gesetz wurde am 05.03.2009 veröffentlicht und ist am 06.03.2009 in Kraft getreten. Die Einzelheiten zur Durchführung des Zukunftsinvestitionsgesetzes werden durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern konkretisiert.

Die Fördermittel sind für die Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur einzusetzen.

Für die Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen schafft das Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen. Dieses wurde am 07.04.2009 veröffentlicht und ist am 08.04.2009 in Kraft getreten. Damit kann nun das Konjunkturpaket in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Von der Gesamtinvestitionssumme von 2.844.586.666 Euro stellt das Land den Gemeinden 2.384.586.666 Euro zur Verfügung. Das entspricht 83,68 % und damit deutlich mehr als die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund mit 70 % für kommunalbezogene Investitionen vorsieht. Das Land verwendet 464.000.000 Euro für Investitionen in den Bereichen Hochschulen und Forschung, also für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur.

Die Gemeinden erhalten für den Bereich Bildungsinfrastruktur 1.384.981.333 Euro. Für den Bereich Infrastruktur stehen den Gemeinden 995.605.333 Euro zur Verfügung. Hieraus stellt die kommunale Gemeinschaft vorab für Investitionen in Krankenhäuser 170.000.000 Euro aus dem Bereich Infrastruktur bereit, sodass für eine pauschale Verteilung an die Gemeinden rund 825.605.333 Euro zur Verfügung stehen.

Aus nachstehenden Listen sind die Pauschalen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen sowie die Verteilung der Hochschulmittel ersichtlich:

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Ansprechpartner/in:

konjunkturpaket2@brms.nrw.de, Bezirksregierung Münster

Telefon: Konjunkturpaket2-Hotline: 0251 411 2599
Telefax: 0251 411 2576