Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Arbeitspolitische Förderprogramme / Europäischer Sozialfond

Um die Landesarbeitspolitik systematisch umzusetzen, hat das Land Nordrhein-Westfalen Förderprogramme entwickelt. Durch gezielte Förderung von geeigneten Programmen und Initiativen unterstützt das Land beispielsweise Menschen, die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf besondere Schwierigkeiten stoßen. Wichtige Grundlage für die Aktivitäten des Landes ist die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Zuständig für die Durchführung der Arbeitsmarktprogramme sind die Bezirksregierungen in NRW.

Aufgaben der Bezirksregierung

Informationen zum Bildungsscheck

Informationen rund um Arbeitsmarktprogramme

Informationen zur aktuellen Förderphase

zurück zur Ausgangsseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info