Amtliche Bekanntmachung

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Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert? Aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, mit  einer Mindestgröße von 6 ha landw. Nutzfläche bzw. 50 ha Forst
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, Wohn-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Zusatzeinkommen zu erschließen
Wie sind die Konditionen?
  • Bei der Umnutzung zu Wohnzwecken 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ohne MwSt., jedoch höchstens 50.000 € je Maßnahme
  • Sonstige Umnutzungsmaßnahmen 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ohne MwSt., jedoch höchstens 100.000 € je Maßnahme,
Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen
Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht? Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

 

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