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Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) |
| Wer wird gefördert? |
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| Was wird gefördert? |
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| Wie sind die Konditionen? | Der Fördersatz beträgt bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln, die Umsatzsteuer ist bedingt zuwendungsfähig |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG, bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 21.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Margret Volkenhoff-Meijerink, Tel.: 02541 - 911 132 für die LEADER-Regionen: "Steinfurter Land", "Tecklenburger Land" und "Kulturlandschaft Ahaus, Heek, Legden" Thomas Bücking, Tel. 02541 - 911 158 für die LEADER-Regionen: "Baumberge" und "Bocholter Aa" |

