Amtliche Bekanntmachung

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Gemeindliche Dorfentwicklung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert?

Ländliche Gemeinden in Ortschaften unter 10.000 Einwohner

Kreise (nur bei Infrastrukturmaßnahmen)

Was wird gefördert?
  • Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung typisch ländlicher Gebäude (ortsbildprägender Charakter)
  • Gestaltung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, Verbindungs-, Geh und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse im Dorf
  • Begrünungen im öffentlichen Bereich
  • Dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Dorfladen, Dorfgemeinschaftshaus, ohne Betrieb und Unterhaltung)
  • Dorfentwicklungsplanungen und –konzepte
  • Infrastrukturmaßnahmen zu Erschließung der touristischen Entwicklungspotentiale (mit Ausnahme von Wegebau)
  • Die Beseitigung abgängiger Bausubstanz auf der Grundlage eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes in Verbindung mit einer dorfgerechten öffentlichen Gesamtmaßnahme
Wie sind die Konditionen?

40 % ohne Konzept

50 % bei ILEK-Umsetzung

60 % bei LEADER-Umsetzung

der zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne MwSt.)

 

Bei Infrastrukturmaßnahmen (Förderung nur in ILEK- bzw. LEADER-Regionen möglich), höchstens jedoch 100.000 €

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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