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Gemeindliche Dorfentwicklung
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) |
| Wer wird gefördert? | Ländliche Gemeinden in Ortschaften unter 10.000 Einwohner Kreise (nur bei Infrastrukturmaßnahmen) |
| Was wird gefördert? |
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| Wie sind die Konditionen? | 40 % ohne Konzept 50 % bei ILEK-Umsetzung 60 % bei LEADER-Umsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne MwSt.)
Bei Infrastrukturmaßnahmen (Förderung nur in ILEK- bzw. LEADER-Regionen möglich), höchstens jedoch 100.000 € |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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