Amtliche Bekanntmachung

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Freiwilliger Landtausch

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Freiwilliger Landtausch
Wer wird gefördert?
  • 1.Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
  • 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gemeinden und Kreise.
Was wird gefördert?

Vermessungsarbeiten, Instandsetzungen u. a.

Wie sind die Konditionen?

Der Fördersatz beträgt  75% der zuwendungsfähigen Ausführungskosten.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung. gültig bis 31.12.2013

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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