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Freiwilliger Landtausch
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Freiwilliger Landtausch |
| Wer wird gefördert? |
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| Was wird gefördert? | Vermessungsarbeiten, Instandsetzungen u. a. |
| Wie sind die Konditionen? | Der Fördersatz beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausführungskosten. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung. gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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