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Raumordnungsverfahren (ROV)

Bild von Freilandleitungen

Ein Raumordnungsverfahren prüft raumbedeutsame Planungen unter überörtlichen Gesichtspunkten auf ihre räumliche Verträglichkeit und stimmt sie mit anderen Planungen ab. Gesetzliche Grundlage ist das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes. Welche Planungen raumordnerisch zu prüfen sind, legen die Raumordnungsverordnung (ROV) des Bundes und länderspezifische Regelungen fest.

In Nordrhein-Westfalen werden Raumordnungsverfahren vor allem für größere Versorgungsleitungen (Elektrizität, Gas etc.) durchgeführt. Gesetzliche Grundlage hierfür sind u. a. das Landesplanungsgesetz (LPlG) sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (DVO).

Im Raumordnungsverfahren, das immer auch eine Umweltprüfung enthält, werden - wie bei einem Regionalplanänderungsverfahren – alle betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die sog. „Träger öffentlicher Belange“) beteiligt. Zusätzlich kann die Öffentlichkeit beteiligt werden. Auch eine Alternativenprüfung ist Bestandteil des Verfahrens.

Das Verfahren dauert maximal 6 Monate. Es wird mit einer raumordnerischen Beurteilung des Projektes abgeschlossen, die anschließend veröffentlicht wird. Der Regionalrat wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert.

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