Amtliche Bekanntmachung

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Grenzüberschreitende Planung

Eine gute räumliche Planung bedarf immer auch der Abstimmung über die Grenzen des eigenen Planungsraums hinaus. Schutz- und Entwicklungsräume müssen ebenso miteinander vernetzt werden wie wichtige Transport- oder Versorgungsinfrastrukturen, Raumnutzungen auf der einen Seite dürfen solche auf der anderen Seite der Grenze nicht stören usw. Die Notwendigkeit zur grenzüberschreitenden Abstimmung wird deshalb heute in allen einschlägigen europäischen und nationalen raumordnerischen Rechtsgrundlagen vorgegeben.

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Der Regierungsbezirk Münster grenzt auf ca. 110 km an die Niederlande. Auch als Planungsbehörde hält die Bezirksregierung deshalb laufend Kontakt zu den benachbarten niederländischen Planungsträgern, vor allem zu den für die Regionalplanung zuständigen Nachbarprovinzen Overijssel und Gelderland. Neben diesen bilateralen Kontakten ist als Plattform für Austausch und Kooperation aber nach wie vor auch noch die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission von Bedeutung, eines der traditionsreichsten Kooperationsorgane beider Länder.

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