Sie sind hier:
Der Regionalrat
Der Regionalrat ist für Entscheidungen zur Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans des Regierungsbezirks Münster, Teilabschnitt Münsterland zuständig.
Er beschließt ferner die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personalverkehr.
Der Regionalrat berät mit der Bezirksregierung über wichtige raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme, beispielsweise in den Bereichen Städtebau und Krankenhausbau.
Hier erhalten sie weitere Informationen:
- Grußwort des Vorsitzenden
- Aufgaben des Regionalrates
- Zusammensetzung des Regionalrates
- Regionalratsmitglieder
- Kommissionen
- Geschäftsstellen der Fraktionen
