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Lastenausgleich
Lastenausgleich
Lastenausgleich
Die Aufgabe des Lastenausgleichs ist eine der letzten Folgen des 2. Weltkrieges. Nach dem Krieg kamen viele Bürgerinnen und Bürger aus verlorenen oder besetzten Gebieten in die Bundesrepublik. Im Regelfall hatten sie aber alle materiellen Güter zurücklassen müssen und standen vor dem Nichts. In einer gigantischen Solidaraktion wurde über das Instrument des Lastenausgleichs diesen Menschen ein Startkapital (in Abhängigkeit vom erlittenen Verlust) als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt oder eine (Kriegsschaden-) Rente gezahlt. Dieser so genannte "Hinweg" des Lastenausgleichs spielt heute kaum noch eine Rolle. Abgesehen von wenigen noch laufenden hochkomplexen Verfahren ist die Gewährung abgeschlossen, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Seit der Wiedervereinigung stellt die so genannte "Rückforderung" die Hauptaufgabe dar. Sofern Lastenausgleichsempfänger auf irgendeinem Wege wieder in den Besitz ihrer verlorenen Güter (oder eines anderweitigen Ausgleichs hierfür) gelangen, sind sie verpflichtet, dies anzuzeigen und den gewährten Lastenausgleich zurückzuerstatten. Diese Pflicht gilt auch für die Erben. Wenn die Behörde von diesem so genannten Schadensausgleich Kenntnis erhält, führt sie ein Rückforderungsverfahren durch, in dem die zurückzuzahlende Summe bestimmt wird. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde und anschließend der Klage bei den Verwaltungsgerichten gegeben.
Die Außenstelle des Landesausgleichsamtes war als letzte von ehemals fünf Außenstellen bei den Bezirksregierungen als staatliche Mittelinstanz übrig geblieben. Sie unterstützte und beriet die Lastenausgleichsämter bei der Durchführung ihrer Aufgaben und sorgt für eine effiziente Aufgabenerledigung. Die Außenstelle bei der Bezirksregierung Münster wurde zum 31.12.2006 aufgelöst. die Aufgaben hat das Landesausgleichsamt übernommen.
Die Beschwerdestelle bearbeitet die Beschwerden, die gegen die Entscheidungen der Lastenausgleichsämter eingelegt werden. Die Beschwerdestelle besteht über den 31.12.2006 hinaus weiter.
