Sie sind hier:
Fachaufsicht Schwerbehindertenrecht
Um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten hat das Dezernat 27 die Fachaufsicht über die kommunalen Leistungsträger in Nordrhein-Westfalen, soweit diese Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen. Jährlich werden ca. 500.000 Verfahren zur Feststellung einer Behinderung sowie der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bearbeitet. Rechtsgrundlage sind besondere Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Fachvorgaben für die Verfahren werden vom Dezernat 27 entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen erstellt und nachgehalten. Dies gilt auch für den Bereich des Verfahrensrechts, des Sozialdatenschutzes und für die Entschädigung an Ärztinnen und Ärzte, die Befundberichte und Gutachten erstellen. Die Zuständigkeit für die vorgenannten Bereiche erstreckt sich ebenfalls auf Eingaben und Beschwerden in Einzelfällen.

