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Luftverkehr
Dezernat 26: Luftverkehr
Im Bereich des Luftverkehrs ist die Bezirksregierung Münster für den gesamten westfälisch-lippischen Landesteil, also für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig.
Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
Flugplätze:
Derzeit gibt es in Westfalen-Lippe
- 4 Flughäfen,
- 11 Verkehrslandeplätze,
- 18 Sonderlandeplätze,
- 15 Segelfluggelände,
- 27 Hubschrauberlandeplätze,
- 2 UL-Sonderlandeplätze und
- 7 Ballonstartplätze.
Luftfahrtpersonal:
Erteilung, Verlängerung, Erneuerung von Erlaubnissen einschließlich verschiedener Berechtigungen.
Luftrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere Genehmigungen von Luftfahrtunternehmen und von Luftfahrtveranstaltungen, Erlaubnisse für Flugschulen.
Luftaufsicht:
An den Verkehrsflughäfen sind Luftaufsichtsstellen eingerichtet. Eingesetzt werden dort Sachbearbeiter für Luftaufsicht der Bezirksregierung. Regional werden von Sachbearbeitern für Luftaufsicht in regelmäßigen Abständen Flugplätze und Flugbetrieb überprüft
Luftsicherheit:
Schwerpunkt dieses Aufgabenbereichs sind
- die bekannten Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Verkehrsflughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Siegerland und
- die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 des Luftsicherheitsgesetzes für folgende Personengruppen:
-
- Personen, die in den nicht öffentlichen Bereichen der Verkehrsflughäfen arbeiten wollen;
- Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbare Versorgungsunternehmen;
- Luftfahrer, Flugschüler und Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen.
Förderung der Luftfahrt:
Bewilligung von Mitteln für die Erhaltung und Verbesserung der der Flugsicherheit dienenden Einrichtungen
Fluglärmangelegenheiten:
Die Bezirksregierung ist Ansprechpartner für Fluglärmbeschwerden aus der Bevölkerung.
