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Amtliche Bekanntmachung

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Luftverkehr

Dezernat 26: Luftverkehr

Im Bereich des Luftverkehrs ist die Bezirksregierung Münster für den gesamten westfälisch-lippischen Landesteil, also für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig.

Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

Flugplätze:
Derzeit gibt es in Westfalen-Lippe

Luftfahrtpersonal:
Erteilung, Verlängerung, Erneuerung von Erlaubnissen einschließlich verschiedener Berechtigungen.

Luftrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere Genehmigungen von Luftfahrtunternehmen und von Luftfahrtveranstaltungen, Erlaubnisse für Flugschulen.

Luftaufsicht:
An den Verkehrsflughäfen sind Luftaufsichtsstellen eingerichtet. Eingesetzt werden dort Sachbearbeiter für Luftaufsicht der Bezirksregierung. Regional werden von Sachbearbeitern für Luftaufsicht in regelmäßigen Abständen Flugplätze und Flugbetrieb überprüft

Luftsicherheit:
Schwerpunkt dieses Aufgabenbereichs sind

  1. die bekannten Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Verkehrsflughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Siegerland und
  2. die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 des Luftsicherheitsgesetzes für folgende Personengruppen:

    1. Personen, die in den nicht öffentlichen Bereichen der Verkehrsflughäfen arbeiten wollen;
    2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbare Versorgungsunternehmen;
    3. Luftfahrer, Flugschüler und Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen.

Förderung der Luftfahrt:
Bewilligung von Mitteln für die Erhaltung und Verbesserung der der Flugsicherheit dienenden Einrichtungen

Fluglärmangelegenheiten:
Die Bezirksregierung ist Ansprechpartner für Fluglärmbeschwerden aus der Bevölkerung.

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Behnert, Günther

Büroleitung
Telefon: 0251/411-1516
Telefax: 0251/411-81516