Sie sind hier:
Luftsicherheit
Das Dezernat 26 hat im Bereich der Luftsicherheit vielfältige Aufgaben.
An den Verkehrsflughäfen sind Luftsicherheitsstellen eingerichtet, die sich um die dortige Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Sicherheit kümmern.
Außerdem sind Sachbearbeiter im Dezernat bei der Bezirksregierung Münster im Bereich der Luftsicherheit tätig.
Schwerpunkte sind:
-
Aufsichtsfunktion für den Fluggastkontrolldienst, somit Aufsicht über die bekannten Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Verkehrsflughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Siegerland. Dieser Liste können Sie die verbotenen Gegenstände entnehmen.

-
Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem.§ 7 des Luftsicherheitsgesetzes für folgende Personengruppen:
1. Personen, die in den nicht öffentlichen Bereichen der Verkehrsflughäfen arbeiten wollen;
2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbare Versorgungsunternehmen;
3. Luftfahrer, Flugschüler und Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen.
Weitere Informationen bezüglich Zuverlässigkeitsüberprüfungen bekommen Sie hier. -
Überwachung der Eigensicherungspflicht der Flughafenbetreiber z.B. Genehmigung von Luftsicherheitsplänen (Flughäfen Paderborn/Lippstadt und Dortmund)
-
Die Luftsicherheitsstellen informieren unter anderem über die Art der Sicherheitskontrollen bei Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
-
Kalkulation und Erhebung der Luftsicherheitsgebühr
Diesen Flyern können Sie weitere anschauliche Informationen entnehmen:
Die Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde
Ihre Sicherheit. Unsere Aufgabe.

