Amtliche Bekanntmachung

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Luftfahrtpersonal

segelflugzeug

Das Dezernat 26 ist zuständig für die Ausbildung zum Erwerb eines Luftfahrerscheins, außerdem werden Erlaubnisse für Flugschulen erteilt.

Hier können Sie die Vorraussetzungen für den Erwerb eines Luftfahrerscheins entnehmen.

Für die Aufnahme neuer Flugschüler ist eine Schülermeldung durch die Flugschulen an die Bezirksregierung erforderlich. Hierzu füllen Sie bitte folgenden Vordruck aus.
Die Durchführung der theoretischen Prüfung (Anmeldung der Flugschulen mit folgendem Vordruck) erfolgt im Dienstgebäude Domplatz 1-3. Die aktuellen Termine für die Durchführung der Theorieprüfungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Terminliste.

Die Organisation der anschließenden praktischen Prüfungen (Anmeldung der Flugschulen mit folgendem Vordruck) wird ebenfalls vom Dezernat 26 vorgenommen.

Die Bezirksregierung Münster übernimmt die Anerkennung von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen im Zuständigkeitsbereich.
Hier können Sie eine Liste der bestehenden fliegerärztlichen Untersuchungsstellen einsehen.

Die Erteilung bzw. Verlängerung oder Erneuerung von Fluglizenzen wird ebenso im Dezernat 26 durchgeführt.

Bitte entnehmen Sie die Termine für die Durchführung der Theorieprüfungen folgender Terminliste

TERMINE THEORIEPRÜFUNGEN

oder wählen Sie das für Sie zutreffende Formular aus:

Formulare

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Ansprechpartner/in:

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