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Projektförderung für örtliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Kommunen
| Bezeichnung Förderprogramm | Projektförderung für örtliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Kommunen |
| Wer wird gefördert? | Kommunen, die Mitglied im regionalen Verkehrssicherheitsnetzwerk (s.u.) sind |
| Was wird gefördert? | Durchführung von Verkehrssicherheitsaktionen/Beschaffung von Schulsicherheitsequipment |
| Wie sind die Konditionen? | Festbetragsförderung / Eigenanteil in Höhe von 20 % erforderlich |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster Dezernat 25 |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Jährlicher Zuwendungsbedarf muss bis Anfang Dezember gemeldet werden, Projektvorhaben muss 4 Wochen vor Durchführung ins Internet gestellt werden (www.verkehrssicherheit.nrw.de), Zuwendung erfolgt i.d.R. im April des Folgejahres für das laufende Jahr |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 44 LHO (GV) - VVG, jährliche Regelung durch Einzelerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Was noch wichtig ist? | Im November 2007 wurde das regionale Netzwerk "Verkehrssicheres NRW im Regierungsbezirk Münster" gegründet. In der Gründungsurkunde sind nahezu alle Kommunen des Bezirks dem Netzwerk beigetreten. Ziel des Netzwerkes ist die interkommunale Zusammenarbeit zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Insbesondere gilt es, die Zahl der Unfälle mit Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren.
Das Netzwerk unterhält zukünftig eine Koordinierungsstelle mit Sitz bei der Westfälischen Provinzialversicherung in Münster. Die Stelle der Geschäftsstellenleiter/in (Koordinator/in) wird in Kürze neu besetzt. Das Aufgabengebiet der Geschäftsstellenleitung umfasst u.a.
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| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung - Dezernat 25 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Kubig-Steltig, Monika Telefon: 0251/411-1433 Telefax: 0251/411-81433 Friedrich, Wolfgang Telefon: 0251/411-1438 Telefax: 0251/411-81438 |

