Amtliche Bekanntmachung

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Gewährung der ÖPNV-Pauschale

Bezeichnung Förderprogramm ÖPNV-Pauschale nach § 11 (2) ÖPNVG NRW
Wer wird gefördert? Aufgabenträger des ÖPNV (hierbei handelt es sich um die Kreise und kreisfreien Städte, sowie um mittlere und große kreisangehörige Städte, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind).
Was wird gefördert? Es handelt sich hierbei um eine pauschalierte Förderung, bei der o.g. Aufgabenträger 80 % der Mittel für Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmer weiterzuleiten haben; die übrigen Mittel können für eigene Zwecke des ÖPNV verwendet werden oder an private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weitergeleitet werden.
Wie sind die Konditionen?
  • Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem prozentualen Anteilen der für das Jahr 2007 gewährten ÖPNV-Fahrzeugförderung (zu 92,838 %) bzw. gewährten Aufgabenträgerpauschale (zu 7,162 %) des jeweiligen Aufgabenträgers.
  • Die Pauschale wird in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen von der Bezirksregierung an die Aufgabenträger ausgezahlt.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
Wann ist der Antrag zu stellen?
  • Anträge sind lediglich bei einer Änderung der Aufgabenträgerschaft zu stellen.
  • Ansonsten besteht keine Antragspflicht.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - (im speziellen § 11 (2) ÖPNVG NRW)
  • Verwaltungsvorschriften zum ÖPNVG NRW
Was noch wichtig ist? Über die Weiterleitung und Verwendung der ÖPNV-Pauschale entscheidet der zuständige Aufgabenträger eigenständig, auf Grundlage der gültigen Gesetze und Richtlinien.
Wer informiert weiter?
  • Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
  • Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf, die kreisfreie Stadt Münster, die Stadt Bocholt sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV, im Sinne der ÖPNV-Pauschale nach § 11 (2) ÖPNVG
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Tepe, Christian
Telefon: 0251/411-1416
Telefax: 0251/411-81416

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