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Gewährung der ÖPNV-Pauschale
| Bezeichnung Förderprogramm | ÖPNV-Pauschale nach § 11 (2) ÖPNVG NRW |
| Wer wird gefördert? | Aufgabenträger des ÖPNV (hierbei handelt es sich um die Kreise und kreisfreien Städte, sowie um mittlere und große kreisangehörige Städte, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind). |
| Was wird gefördert? | Es handelt sich hierbei um eine pauschalierte Förderung, bei der o.g. Aufgabenträger 80 % der Mittel für Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmer weiterzuleiten haben; die übrigen Mittel können für eigene Zwecke des ÖPNV verwendet werden oder an private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weitergeleitet werden. |
| Wie sind die Konditionen? |
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| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Wann ist der Antrag zu stellen? |
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| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
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| Was noch wichtig ist? | Über die Weiterleitung und Verwendung der ÖPNV-Pauschale entscheidet der zuständige Aufgabenträger eigenständig, auf Grundlage der gültigen Gesetze und Richtlinien. |
| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Tepe, Christian Telefon: 0251/411-1416 Telefax: 0251/411-81416 |

