Amtliche Bekanntmachung

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Infrastrukturförderung des Kommunalen Radwegebaus (Sonderprogramm)

Bezeichnung Förderprogramm Infrastrukturförderung des Kommunalen Radwegebaus (Sonderprogramm)
Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverände, privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Was wird gefördert?
  • Radwege im kommunalen Netz
  • Fahrradstraßen
  • Wegweisung für Radwegenetze / 100 Kommunen im Netz
  • Aufgaben der AGFS
Wie sind die Konditionen? Regelfördersetz 70 %, mit evtl. Zuschlägen von 5 %
Wo ist der Antrag zu stellen? Bewilligungsbeöhörde Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
Wann ist der Antrag zu stellen? Finanzierungsantrag bis spätestens 1. Juni des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • Entflechtungsgesetz (EntflechtG),
  • Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Was noch wichtig ist?
  • Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln.
  • Keine Unterhaltung o. Instandsetzung
  • Bagatellgrenze 20.000 Euro
  • Zweckbindung i.d.R. 20 Jahre
Wer informiert weiter?
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Storp, Michael
Technik
Telefon: 0251/411-2359
Telefax: 0251/411-82359

Olzmann, Hans-Hugo
Finanzen
Telefon: 0251/411-1171
Telefax: 0251/411-81171

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