Sie sind hier:
Infrastrukturförderung des Kommunalen Radwegebaus (Sonderprogramm)
| Bezeichnung Förderprogramm | Infrastrukturförderung des Kommunalen Radwegebaus (Sonderprogramm) |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Gemeindeverände, privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung |
| Was wird gefördert? |
|
| Wie sind die Konditionen? | Regelfördersetz 70 %, mit evtl. Zuschlägen von 5 % |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bewilligungsbeöhörde Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Finanzierungsantrag bis spätestens 1. Juni des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
|
| Was noch wichtig ist? |
|
| Wer informiert weiter? |
|
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Storp, Michael Technik Telefon: 0251/411-2359 Telefax: 0251/411-82359 Olzmann, Hans-Hugo |

