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Erstattung der Fahrgeldausfälle im ÖPNV (wg. Schwerbehinderten-Beförderung gem. SGB IX)
| Bezeichnung Förderprogramm | Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) |
| Wer wird gefördert? | Antragsberechtigt sind Busunternehmen die öffentlichen Personennahverkehr betreiben |
| Was wird gefördert? | Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr. |
| Wie sind die Konditionen? | Gesetzliche Vorgaben |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Bis zum 31.12. des folgenden Jahres. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | §§ 145 - 151 SGB IX. |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Hartmann, Christina Telefon: 0251/411-1443 Telefax: 0251/411-81443
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