Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Erstattung der Fahrgeldausfälle im ÖPNV (wg. Schwerbehinderten-Beförderung gem. SGB IX)

Bezeichnung Förderprogramm Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Busunternehmen die öffentlichen Personennahverkehr betreiben
Was wird gefördert? Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.
Wie sind die Konditionen? Gesetzliche Vorgaben
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
Wann ist der Antrag zu stellen? Bis zum 31.12. des folgenden Jahres.
Welche Rechtsgrundlage besteht? §§ 145 - 151 SGB IX.
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Hartmann, Christina
Telefon: 0251/411-1443
Telefax: 0251/411-81443

 

Zurück zur Förderungsstartseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info