Sie sind hier:
Baumaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
| Bezeichnung Förderprogramm | Baumaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) |
| Wer wird gefördert? | Schienenbaulastträger (bundeseigene und nicht bundeseigene Bahnunternehmen) |
| Was wird gefördert? | Beseitigung oder technische Sicherung von Bahnübergängen |
| Wie sind die Konditionen? |
|
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Storp, Michael Technik Telefon: 0251/411-2359 Telefax:: 0251/411-82359 Olzmann, Hans-Hugo
|

