Amtliche Bekanntmachung

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Baumaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

Bezeichnung Förderprogramm Baumaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Wer wird gefördert? Schienenbaulastträger (bundeseigene und nicht bundeseigene Bahnunternehmen)
Was wird gefördert? Beseitigung oder technische Sicherung von Bahnübergängen
Wie sind die Konditionen?
  • Gem. § 13 EKrG Auszahlung des Dittels der kreuzungsbedingten Kosten (sog. Staatsdrittel)
  • Gem. § 17 EKrG 80 v.H. vom Drittel der kreuzungsbedingten Kosten als Zuschuss nur an nicht bundeseigene Bahnunternehmen (NE-Bahnen)
Wo ist der Antrag zu stellen? Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
Welche Rechtsgrundlage besteht? Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster (Dezernat 25)
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Storp, Michael
Technik
Telefon: 0251/411-2359
Telefax:: 0251/411-82359

Olzmann, Hans-Hugo
Finanzen
Telefon: 0251/411-1171
Telefax: 0251/411-81171

Liste der Ansprechpartner

 

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