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Personenbeförderung
Erteilung von Konzessionen:
Im Bereich des ÖPNV obliegt dem Dezernat 25 die Durchführung von Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren für den Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr sowie die Genehmigung von Beförderungsbedingungen und -entgelten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Daneben hat die Bezirksregierung die Aufsicht über die ausführenden Verkehrsunternehmen. In diesem Zusammenhang ist die Bezirksregierung auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig.
Darüber hinaus ist die Bezirksregierung auch als Aufsichtsbehörde über die Kreisordnungsbehörden tätig.
Gebühren:
Die Gebühren für die Bearbeitung und Entscheidung von Genehmigungsanträgen werden gemäß § 56 PBefG und der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 15.08.2001 (BGBl. I S2168)in der jeweils aktuellen Fassung und dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis erhoben.
Die Berechnung erfolgt gestaffelt nach der Anzahl der Fahrzeuge (im Gelegenheitsverkehr) bzw. der beantragten Linienlänge (im Linienverkehr). Der Gebührenrahmen im Gelegenheitsverkehr beträgt 100 bis 1465 Euro, im Linienverkehr 100 bis 2440 Euro. Auch im Falle der Ablehnung eines Antrages können Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

