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Tarife
Hierzu gehört die Genehmigung des Beförderungstarifs und der -bedingungen der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) sowie die Genehmigung einiger kleinerer sogenannter „Haustarife“.
Mit dem NRW-Tarif wird ein einheitliches, landesweites Tarifsystem für alle verbund-raumübergreifenden Fahrten mit Bahnen und Bussen eingeführt. Das jeweilige Ticket gilt für die Fahrt im Nahverkehr der Bahn (RE, RB, S-Bahn) und schließt die Anfahrt bzw. die Weiterfahrt im Ortsverkehr mit Bus oder Stadtbahn des Start- und Zielortes ein. Federführend ist hier die Bezirksregierung Köln.
Rechtsgrundlagen:
§ 39 Personenbeförderungsgesetz,

