Amtliche Bekanntmachung

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Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht / Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht

Erster Ansprechpartner bei Erteilung, Umschreibung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen sind die Straßenverkehrsämter der Kreise und kreisfreien Städte.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Zuständigkeiten der Bezirksregierungen:

Aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes II vom 9. Oktober 2007 ist die Aufgabe der Bezirksregierung als Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte, die in Fahrerlaubnisangelegenheiten während des Zeitraums vom 1. November 2007 bis zum 31. Oktober 2012 bekannt gegeben werden, entfallen.

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