Amtliche Bekanntmachung

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Pauschale Zuweisungen an die Kommunen

Die Anträge auf Förderung sind an die Kreise und kreisfreien Städte zu richten. Das Dezernat 24 weist den Kreisen und kreisfreien Städte Mittel für die Bereiche HIV- und AIDS-Prävention, Sucht- und Drogenberatung fachbezogene Pauschalen zu. Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Erstellung der Zuwendungsbescheide verantwortlich.

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