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Opferpension
nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)
Das Dezernat 24 gewährt sog. Opferpensionen. Dabei handelt es sich um eine Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung erlitten haben.
Hier finden Sie rechts unter "Formulare":
- den Antragsvordruck und
- den Einkommensfragebogen
Da die Formulare mit einer Unterschrift im Original versehen sein müssen, übersenden Sie die ausgefüllten Vordrucke bitte auf dem Postweg.

