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Übergangsheime für Aussiedler und Asylbewerber
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Städte und Gemeinden in den 90er-Jahren zur Unterbringung der stetig steigenden Zahl von Asylbewerbern und Aussiedlern Übergangsheime errichtet. Diese Übergangsheime sind inzwischen oft stark abgenutzt und werden nicht mehr in der vorhandenen Anzahl benötigt. In den meisten Fällen sind die Städte und Gemeinden aber nach den Bestimmungen der damaligen Zuwendungsbescheide noch verpflichtet, sie für den ursprünglichen Zweck zu nutzen.
Gleichwohl wollen die Städte und Gemeinden diese Übergangsheime einer anderen Nutzung zuführen, sie verkaufen oder sogar abbrechen. Dazu haben sie eine Verkürzung der Zweckbindung und eine Entwidmung der Übergangsheime formlos bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 24, 48128 Münster zu beantragen.
Das Dezernat 24 entscheidet über diese Anträge.

