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Messtechnische Kontrollen (MTK)
Personen oder Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen (MTKs) durchführen wollen, haben dies ebenfalls vor Aufnahme ihrer Tätigkeit anzuzeigen. Hierfür steht ein Anzeigeformular zum Ausdruck, Ausfüllen mit Datum und Unterschrift und postalischer Übersendung zur Verfügung.
Betreiber, die herausfinden möchten, welche Personen und Einrichtungen MTKs für Dritte ausführen, können diese z.B. über Internet oder Branchen-Fernsprechbuch ermitteln.
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