Sie sind hier:
Import von Medizinprodukten
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gilt für Medizinprodukte der freie Warenverkehr.
Hat der Hersteller seinen Sitz nicht im Europäischen Wirtschaftsraum und ist ein Bevollmächtigter nicht benannt oder werden Medizinprodukte nicht unter dessen Verantwortung in den EWR eingeführt, dann ist der Importeur nach § 5 MPG verantwortlich.

