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Krankenhausplanung, -aufsicht und -förderung
Das Dezernat 24 ist zuständig für
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Krankenhausplanung: Hier wird festgelegt, wo und mit welchen Abteilungen und welchen Kapazitäten ein Haus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen wird.
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Krankenhausaufsicht: Neben der allgemeinen Krankenhausaufsicht fällt die Genehmigung von Krankenhausbudgets in den Aufgabenbereich des Dezernats.
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Psychiatrische Krankenhäuser: Krankenhäuser, in denen auf gesetzlicher Basis zwangsweise akut psychisch Erkrankte untergebracht sind, werden durch eine Besuchskommission unter Leitung der Bezirksregierung regelmäßig überprüft.
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Krankenhausförderung: Den Krankenhäusern werden Fördermittel pauschal und auch einzelfallbezogen bewilligt.
Für diese Aufgabe sind Ärzte, Juristen und Verwaltungsexperten im Dezernat tätig.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es 61 Krankenhäuser.
Dazu zählen 44 Allgemeinkrankenhäuser, 9 Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, weitere 7 Fachkrankenhäuser mit anderen Spezialgebieten sowie das Universitätsklinikum Münster (UKM). Der Bevölkerung von rund 2,6 Millionen Menschen im Bezirk stehen damit fast 20 000 Krankenhausbetten zur Verfügung.

Krankenhausstandorte im
Regierungsbezirk Münster
(bitte in die Karte klicken)
Bitte wählen Sie aus:
- Krankenhausplanung
- Krankenhausaufsicht
- Überprüfungen von zwangsweisen Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern
- Krankenhausförderung
- Budgetgenehmigungen
- Krankenhäuser in der Stadt Bottrop
- Krankenhäuser in der Stadt Gelsenkirchen
- Krankenhäuser in der Stadt Münster
- Krankenhäuser im Kreis Borken
- Krankenhäuser im Kreis Coesfeld
- Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen
- Krankenhäuser im Kreis Steinfurt
- Krankenhäuser im Kreis Warendorf

