Amtliche Bekanntmachung

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Gesundheitsfachberufe

Anerkennung von Ausbildungsstätten

Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde für die Anerkennung der Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe. Unterlagen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung können hier angefordert werden.Die Ausbildungsstätten sind, soweit sie nicht an Universitätskliniken betrieben werden, schulgeldpflichtige Privatschulen. Ausnahmen bestehen bei Schulen für Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie Schulen für Hebammen und Entbindungspfleger.

Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe


Berufsausbildung und -ausübung der Gesundheitsfachberufe

Diese sind in jeweils eigenen Rechtsvorschriften (s. unten - bei den einzelnen Berufen) geregelt, die von den Kreisen und kreisfreien Städten - Gesundheitsämter (Untere Gesundheitsbehörden, UGBs) - ausgeführt werden.

Bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sind die UGBs nur noch für die Prüfung von Fachsprachenkenntnissen und für die Entscheidungen über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in Deutschland zuständig.

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen inklusive der Feststellung der möglicherweise bestehenden Ausbildungsdefizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung erfolgt in Nordrhein-Westfalen jetzt zentral durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des LPA unter www.lpa-duesseldorf.nrw.de

Die Bezirksregierung nimmt als übergeordnete Behörde die Rechts- und Fachaufsicht über die UGBs ihres Bezirks wahr.

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