Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Podologe/-in

Aufgaben und Tätigkeiten:

Nach dem Ausbildungsziel sind Podologinnen und Podologen befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.

Tätigkeitsbereich:

Fußpflegepraxen, Arztpraxen, Kur- und Wellnesseinrichtungen, Einrichtungen der Rehabilitation oder Altenpflege

Rechtliche Grundlagen:

Antagsunterlagen und Formulare:

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info