Sie sind hier:
Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten
Die neue Berufsbezeichnung orientiert sich an der Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, da die Assistenztätigkeit im Wesentlichen unter Leitung dieser Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde an die geänderten Qualifikationsanforderungen vor dem Hintergrund der Strukturreformen im Gesundheitswesen angepasst.
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung soll Kompetenzen vermitteln, die es ermöglichen, verantwortlich bei der Gesundheitsförderung und der Versorgung und Begleitung von kranken und behinderten Menschen mitzuwirken. Folgende Aufgaben sollen nach Ausbildungsabschluss durchgeführt werden können:- kranke und behinderte Menschen in stabilen Pflegesituationen auf der Grundlage der Pflegeplanung von Pflegefachkräften pflegen und begleiten- kranke und behinderte Menschen bei der eigenständigen Lebensführung hauswirtschaftlich und persönlich unterstützen- Maßnahmen der Gesundheitsförderung- einfache Krankenbeobachtung sowie Messwerte erheben und weitergeben (z.B. Puls, Temperatur, Blutdruck und Blutzucker)- akute Gefährdungssituationen feststellen und erforderliche Maßnahmen einleiten- Medikamente nach ärztlicher An- bzw. Verordnung verabreichen- Instrumente und medizinische Geräte (z.B. Katheter, Sonden) vorbereiten und pflegen sowie einfachen Verbandswechsel- Sondennahrung verabreichen- physikalische Maßnahmen wie bspw. Wärmeträger auflegen, Wärmeanwendungen- erbrachte Leistungen dokumentierendes Weiteren bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen assistieren sowie die Zusammenarbeit kranker und behinderter Menschen interdisziplinär mit anderen Institutionen und Berufsgruppen unterstützen und begleiten.
Tätigkeitsbereiche:
Krankenhäuser, Pflegeheime, Sozialstationen, ambulante Pflegedienste.
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Familienpflege und zur Durchführung von Modellvorhaben nach dem Krankenpflegegesetz vom 06.10.1987 (GV. NRW. S. 342), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20.11.2007 (GV. NRW. S. 572)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten (GesKrPflassAPrV) vom 06.10.2008 (GV. NRW. S. 652)
Antragsunterlagen und Formulare:

