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Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in

Die Neufassung des Krankenpflegegesetzes berücksichtigt den tiefgreifenden Wandel des Gesundheitswesens der letzten Jahre. Pflegefachkräfte haben ihren gleichberechtigten Platz in multiprofessionellen Behandlungsteams im stationären, zunehmend aber auch im ambulanten, palliativen und rehabilitativen Bereich eingenommen. Ebenso haben sich pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und das Wissen um die Bedeutung präventionsorientierter Einsatzbereiche bei der Neufassung der Ausbildungsziele niedergeschlagen. Die Ausbildung zielt auf die eigenständige Wahrnehmung von Tätigkeiten in folgenden Bereichen ab:

Pflegekräfte wirken u. a. bei folgenden Aufgabenstellungen mit:

Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung sind entweder der

Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen Gesundheitsfachberufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.

Rechtliche Grundlagen:


Antragsunterlagen und Formulare:


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Ansprechpartner/in:

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