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Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in
Die Neufassung des Krankenpflegegesetzes berücksichtigt den tiefgreifenden Wandel des Gesundheitswesens der letzten Jahre. Pflegefachkräfte haben ihren gleichberechtigten Platz in multiprofessionellen Behandlungsteams im stationären, zunehmend aber auch im ambulanten, palliativen und rehabilitativen Bereich eingenommen. Ebenso haben sich pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und das Wissen um die Bedeutung präventionsorientierter Einsatzbereiche bei der Neufassung der Ausbildungsziele niedergeschlagen. Die Ausbildung zielt auf die eigenständige Wahrnehmung von Tätigkeiten in folgenden Bereichen ab:
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Feststellung, Planung und Organisation des Pflegebedarfs in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen
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Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung pflegerischen Handelns
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Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen in ihren jeweiligen Lebensphasen
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Einbeziehung, Anleitung und Unterstützung der Angehörigen in pflegerischen Aufgaben mit dem Ziel der Förderung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.
Pflegekräfte wirken u. a. bei folgenden Aufgabenstellungen mit:
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Eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
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Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation.
Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung sind entweder der
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Realschulabschluss (oder gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung) oder
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der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
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der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit
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einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) oder
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einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer-/in oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einem Jahr in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe..
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Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen Gesundheitsfachberufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Rechtliche Grundlagen:
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Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16.07.2003
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10.11.2003
Antragsunterlagen und Formulare:
Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie hier.

