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Welche Behörde ist zuständig?
Allgemeine Hinweise
Die Berufserlaubnis als Ärztin, Zahnärztin und Apothekerin erteilt im Land Nordrhein-Westfalen diejenige Bezirksregierung, in deren Bezirk der ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Beruf künftig ausgeübt werden soll.
Liegt keine Stellenzusage vor, ist die Bezirksregierung des Bezirks zuständig, in dem sich der Wohnort der Antragstellerin befindet.

