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Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie die folgenden ALLGEMEINEN HINWEISE:
Grundsätzlich können die nachstehend vermerkten Unterlagen entweder im Original zusammen mit einer einfachen Kopie oder in amtlich beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden.
Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirchen, durch Schulen, Hochschulen, Studentenwerke und Verbände gelten nicht als amtliche Beglaubigungen!
Die Amtssprache ist deutsch. Alle fremdsprachigen Unterlagen bedürfen der deutschen Übersetzung einer in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin. Eine Liste der zulässigen Übersetzerinnen und Dolmetscherinnen finden Sie im Internet.
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Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache
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Aktueller, persönlich unterschriebener Lebenslauf, in dem auch der Studiengang sowie der berufliche Werdegang darzulegen sind
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Bei ledigen Antragstellerinnen: Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Bei verheirateten Antragstellerinnen: ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, ggf. Nachweis der Namensänderung (dies gilt auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft) -
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass)
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Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0, das nicht früher als einen Monat vor der Antragstellung ausgestellt sein darf. Bei Beantragung des Führungszeugnisses beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes bitte als Verwendungszweck "Berufserlaubnis als Ärztin, Zahnärztin, Apothekerin" und die Adresse der Bezirksregierung Münster, Dezernat 24, Domplatz 1-3, 48143 Münster, angeben
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oder ein Strafregisterauszug/Führungszeugnis Ihres Wohnortes im Ausland
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Antragstellerinnen, die ihre Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches der Bundesärzteordnung, des Zahnheilkundegesetzes, Bundesapothekerordnung abgeschlossen haben: Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- bzw. Studienlandes, dass sie zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen Berufes berechtigt sind und dass gegen sie keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind
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Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, die nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf
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Nachweis über die abgeschlossene ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Ausbildung
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Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung (Internatur, Internship)
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die Erteilung der vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (Berufserlaubnis) setzt voraus, dass die allgemeinen Sprachkenntnisse durch Prüfungszeugnisse nachgewiesen werden, die zumindest den Anforderungen der Stufe B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GER) entsprechen
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Ggf. Promotionsurkunde
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Formlose, persönliche Erklärung, in welchem Ort und an welcher Einrichtung Sie Ihre ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische Tätigkeit ausüben möchten. Falls noch kein Tätigkeitsort feststeht, muss mitgeteilt werden, in welchem Regierungsbezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll
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Arbeitszeugnisse über die bisher ausgeübten ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen Tätigkeiten, ggf. mit Arbeitsbuch
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Bei Antragstellerinnen, die ihre Berufserlaubnis aufgrund ihres besonderen aufenthaltsrechtlichen Status beantragen, sind zusätzlich zu den oben genannten folgende Antragsunterlagen erforderlich:
- bei Antragstellerinnen, die mit einem deutschen Ehepartner verheiratet sind Heiratsurkunde, aktueller (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung) Auszug aus dem Familienbuch, Meldebescheinigung des Ehepartners, Personalausweis/Reisepass des Ehepartners (dies gilt auch für Lebenspartnerschaften)
- bei Kontingentflüchtlingen: Nachweises über die Rechtstellung als Kontingentflüchtling
- bei Asylberechtigten: rechtskräftiger Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigte
- bei Spätaussiedlerinnen: Personalausweis/Reisepass (falls dieser noch nicht vorhanden ist: Vertriebenen- und Flüchtlingsausweis A oder B)
- bei Antragstellerinnen, die im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind: Einbürgerungszusicherung und eine Bescheinigung über den Antrag auf Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband -
bei zahnärztlichen und ärztlichen Antragsstellerinnen, die eine Berufserlaubnis zum Zwecke der Kenntnisvertiefung oder zur Weiterbildung beantragen, sind zusätzlich zu den unter Ziffer 1-15 genannten folgende Antragsunterlagen erforderlich:
- Formlose, persönliche Erklärung, dass Sie nach Abbruch oder Abschluss der Maßnahme umgehend in Ihr Heimatland oder in ein anderes zumutbares Entwicklungsland ausreisen werden
- Bescheinigung Ihrer obersten Gesundheitsbehörde, dass die zahnärztliche Kenntnisvertiefung/Weiterbildung im Interesse des Landes liegt und Sie sich freiwillig vor der obersten Gesundheitsbehörde verpflichtet haben nach Abbruch oder Abschluss der Maßnahme in Ihr Heimatland zurückzukehren. Die oberste Gesundheitsbehörde muss auch eine bestimmte Fachrichtung vorschlagen. (Eine Bescheinigung eines Konsulats oder einer Botschaft ist nicht ausreichend!)
- Anstellungsbestätigung der Einrichtung, an der die zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, mit der Angabe über Beginn und Dauer der Maßnahme (bei Weiterbildung auch Angabe der Fachrichtung)
- Nachweis über ein Stipendium und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz während der gesamten Maßnahme.

