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An welche Behörde muss ich mich wenden?
Allgemeine Hinweise
Die Bezirksregierung Münster ist die für die Approbation zuständige Behörde, wenn die Antragstellerin den mündlich-praktischen Teil der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen, psychotherapeutischen Prüfung im Regierungsbezirk Münster sowie in Osnabrück abgelegt hat.
Ist die Abschlussprüfung im Ausland abgelegt worden, besteht die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster, wenn die Aufnahme bzw. weitere Ausübung der Berufstätigkeit im Regierungsbezirk Münster beabsichtigt ist. Liegt keine Stellenzusage vor, ist die Bezirkregierung Münster zuständig, wenn sich der Wohnort der Antragstellerin im Regierungsbezirk Münster befindet.

