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Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie die folgenden ALLGEMEINEN HINWEISE:
Grundsätzlich können die nachstehend vermerkten Unterlagen entweder im Original zusammen mit einer einfachen Kopie oder in amtlich beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden.
Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche, durch Schulen, Hochschulen, Studentenwerke und Verbände gelten nicht als amtliche Beglaubigungen!
Die Amtssprache ist deutsch. Alle fremdsprachigenUnterlagen bedürfen der deutschen Übersetzung einer in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin. Eine Liste der zulässigen Übersetzerinnen und Dolmetscherinnen finden Sie im Internet.
Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache
Aktueller, persönlich unterschriebener Lebenslauf, in dem auch der Studiengang sowie der berufliche Werdegang darzulegen sind
Bei ledigen Antragstellerinnen: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern. Bei verheirateten Antragstellerinnen: Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, ggf. Nachweis der Namensänderung (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften)
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Personalausweis, Reisepass, Ausweis für Vertriebene oder Flüchtlinge A oder B o.ä.)
Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0, das nicht früher als einen Monat vor der Antragstellung ausgestellt sein darf. Bei Beantragung des Führungszeugnisses beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes bitte als Verwendungszweck Approbation als Ärztin, Zahnärztin, Apothekerin oder Psychotherapeutin und die Adresse der Bezirksregierung Münster, Dez. 24, Domplatz 1-3, 48143 Münster, angeben
oder ein Strafregisterauszug/Führungszeugnis Ihres Wohnortes im Ausland
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung. Diese darf nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein
Nachweis über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung (Zeugnis über die ärztliche Prüfung, Arztdiplom)
Ggf. Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - GER)
Ggf. Promotionsurkunde
Bei Studiumabschluss im Ausland:
Formlose, persönliche Erklärung, in welchem Ort und an welcher Einrichtung Sie Ihre ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische, psychotherapeutische Tätigkeit ausüben möchten. Falls noch kein Tätigkeitsort feststeht, muss mitgeteilt werden, in welchem Regierungsbezirk die ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische, psychotherapeutische Tätigkeit ausgeübt werden soll
Arbeitszeugnisse über die bisher ausgeübten ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen, psychotherapeutischen Tätigkeiten, ggf. mit Arbeitsbuch
Antragstellerinnen, die ihre Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches der Bundesärzteordnung abgeschlossen haben, Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- bzw. Studienlandes, dass sie zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt sind und dass gegen Sie keine berufs- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Die unter Nr. 2 und Nr.3 geforderten Nachweise müssen von einem EU-Staatsangehörigen nicht eingereicht werden.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall notwendig werden.

